Am 24. Juni reichte Einwohnerrat Peter Fischli eine Kleine Anfrage bezüglich der Substanz der Geschäftsberichte der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall ein.
Im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht 2025 stellte sich Fischli die Frage, welches die Erfordernisse an die Berichterstattung einer Gemeinde sein sollten. Insbesondere stellt sich ihm die Frage, wie systematisch wurde und wird in der Gemeinde Neuhausen jährlich rapportiert?
Aus dieser Fragestellung heraus möchte er vom Gemeinderat unter anderem erfahren: Auf welcher Basis wird der jährliche Geschäftsbericht der Gemeinde erstellt? Folgt die heutige Art der Berichterstattung systematischen Überlegungen? Welche Rolle dabei spielen Pflichten und Aufträge an die kommunale Stufe aus bundes- und kantonalrechtlichen Erlassen? Hat sich er Gemeinderat schon jemals die Fragen gestellt, wo er frei in der Berichterstattung ist und wo er an Vorgaben gebunden sein könnte?
